Die Idee hinter BiKUR, dem Institut für Bildkünstlerrechte, sein Ansatz

Bildnerische Kreativität und Kunst im Sinne von bildnerischen Darstellungen von Empfindungen und Reflexionen des Schöpfers bzw. der Schöpferin zu Gegenständen der realen Welt oder der Phantasie können als Beziehungs- und Bindungsarbeit verstanden werden. Aus Erkenntnisarbeit vergleichbar wissenschaftlicher Arbeit können diese Empfindungen und Reflexionen zu wichtigen Meinungsäußerungen im demokratischen Prozess der Meinungsbildung führen. Als solche sind die Ergebnisse dieser Arbeit (Werkstücke/ Werke) Angebote an Außenstehende, in Beziehung und Verbindung zu einem Thema, zu einer bestimmten Gestaltung, zu einer bestimmten Komposition zu treten. Sie sind Angebote, miteinander in eine Kommunikation über Denkgegenstände zu treten.

Ein wichtiger Teil dieser Kommunikation kann aus der Erfahrung und dem Wissen hervorgehen, dass ein und dieselbe Ausgangslage zu höchst unterschiedlichen Annäherungen und gestalteten Selbstmitteilungen der Einzelnen einer Gruppe führen kann, wenn Ziele der Schöpfung nicht von außen vorgegeben werden, sondern eigengesetzlich allein vom schöpferischen Individuum bestimmt werden. Es ist die Erfahrung der Einzigartigkeit jedes Einzelnen.

Die Erfahrung der Einzigartigkeit jedes Einzelnen begründet unter Schöpfern und Schöpferinnen ein Bewußtsein für die Schutzbedürftigkeit dieser Einzigartigkeit und ihrer Möglichkeiten der bildnerischen Selbstmitteilung. Diese Schutzbedürftigkeit bezieht sich einerseits auf den Schöpfungsprozess. Sie bezieht sich andererseits auf die öffentliche Darbietung der Ergebnisse.

Die Anerkennung und der Schutz von Schöpfungsprozessen und daraus hervorgehenden Werken folgt nicht nur der Qualität/Beschaffenheit von Werken. Mitbestimmend ist, wie eine große Zahl von Mitspielern in unserer Gesellschaft mit den Denkgegenständen umgehen, die Künstler*innen in den Kommunikationsprozess einführen. Als Mitspieler sind Mäzene, Geldgeber, Sammler, Juristen, Verleger, Unterhalter, Journalisten und Fotografen zu nennen, aber auch die Akteure im Kunstbedarfs- und Kunsthandel, Galeristen, Kunstwissenschaftler, Museumsleute und besonders Kuratoren, und nicht zuletzt Quacksalber und Scharlatane. Diesen gegenüber haben der vereinzelte Rezipient oder gar der Kunstkonsument fast schon nur noch eine dienende Funktion.

Das Bewußtsein der Vielfalt von Einzigartigen in unserer Gesellschaft und der Schutzbedürftigkeit von Einzigartigkeit mündet im Falle der Anerkennung des Wertes der Einzigartigkeit in ein radikal-demokratisches Denken und Fühlen. 

Alle Formen bildnerischer Kreativität und Kunst sind ein Mittel gegen Bindungs- und Beziehungslosigkeit, wie sie durch bestimmte Erziehungsformen und bestimmte gesellschaftliche Verhältnisse zur Erscheinung gekommen sind und kommen. 

Handwerkliche Arbeiten befriedigen durch die Erfahrung der physischen Selbstmächtigkeit, halten sich aber an vorgegebene Regeln/Normen. Eine jede bildnerische Hervorbringung führt über diese physische Erfahrung hinaus in den Bereich der geistigen Selbstmächtigkeit.

Das bewirkt Begehrlichkeiten bei denen, die diese Erfahrungen der Selbstmächtigkeit nicht haben, aber darin eine Potenz sehen, die sie entweder kontrollieren oder sich durch Diebstahl selbst aneignen wollen.

Die Folge sind Eingriffe und Übergriffe, die teilweise als so selbstverständlich angesehen werden, dass auch wohlmeinende Menschen keinerlei Bewußtsein für die Eingriffe und Übergriffe haben. Gerade im demokratischen Zeitalter, in dem sich immer mehr Menschen Berechtigungsräume erkämpfen konnten und noch erkämpfen müssen, leiden Künstler*innen unter einer sich verbreitenden Verächtlichkeit aus Selbstbemächtigungstrieben. Die Happy Hour verschafft billige Getränke, die öffentliche Darbietung von Kunstwerken analog oder digital im Cyberspace vermittelt einfache Zugriffsmöglichkeiten. Die Achtung vor dem Individuellen, der vom Einzelnen oft in langen Stunden, Tagen, Monaten oder Jahren erarbeiteten Erkenntnisse gerät vollständig aus dem Blick.

BiKUR, das Institut für Bildkünstlerrechte, nimmt sich dieser Situation an. Die gemeinnützige Initiative, die sich ausschließlich aus privaten Mitteln finanziert, will ein Bewußtsein für diese Eingriffe und Übergriffe schaffen. In der Gemeinschaft der Bürger wie auf der Ebene des Gesetzgebers.

Ausgang sind Gedanken, wie sie ihren Anfang bei Albrecht Dürer genommen haben, im 19. Jahrhundert in der Auseinandersetzung um die Bewahrung von Freiheits-rechten gegen kapitalistische Interessen zu politisch aktiven Künstlervereinigungen und zu ersten parlamentarisch gestalteten Gesetzgebungen geführt haben, wie sie durch Harry Graf Kessler und die Künstler der Berliner Sezession gefördert worden sind und von der Frankfurter Künstlerin der Gegenwart Isolde Klaunig und wenigen anderen KünstlerInnen in Musterprozessen bei Gericht geltend gemacht worden sind, jeweils mit vernichtendem Ausgang.

BiKUR will zunächst eine umfassende Geschichte der Bildkünstlerrechte, d.h. der Rechte von Malern, Graphikern und Bildhauern, erarbeiten und vorstellen.

Das Institut veröffentlicht ein Magazin, das der systematischen Bearbeitung relevanter Rechtsfragen gewidmet ist und mit Künstler:innen der Gegenwart zusammenarbeitet. Es wird insoweit auf die Rubrik Magazin hingewiesen.

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